| Z I M «DRGs und verwandte PCS» (Version 1.24) Kapitel H.4 |
Okt. 2003
Letzte Ergänzung: 10.11.2009 |
H.4
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Wolfram Fischer
Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
CH-9116 Wolfertswil SG
(Schweiz)
http://www.fischer-zim.ch/
Kapitel
H.4 aus:
Diagnosis Related Groups (DRGs) und verwandte Patientenklassifikationssysteme
Kurzbeschreibungen und Beurteilung
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H.4 |
G-DRG – German Diagnosis Related Groups (Deutschland) |
1 |
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H.4.1 |
Besondere Systemmerkmale |
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GDRG |
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3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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H.4.2 |
Verwendbare Codierungssysteme |
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GDRG |
Tafel 1: |
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5 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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H.4.3 |
Zur GDRG-Entwicklungsgeschichte |
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H.4.3.A |
Vorgeschichte |
7 |
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FPSE |
In Deutschland kam die Diskussion über die Notwendigkeit einer Reform des Gesundheitswesens insbesondere nach dem Regierungswechsel von 1982 ins Rollen. Zur gleichen Zeit wurde in den USA die Einführung von sogenannten prospektiven Vergütungssystemen diskutiert. 1983 wurde dort eines der entwickelten Systeme – das HCFA-DRG-System – als Basis für die Fallpauschalen der Medicare-Versicherung eingeführt. |
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1 Die Verweildauern wurden bei der Bildung der ersten DRG-Systeme als Homogenitätsmass verwendet. 2 Nach Neubauer et al. [Fallgruppenbildung, 1987]: 30. |
DRG-Prüfung |
In Deutschland erfolgte eine erste Prüfung der DRGs (Diagnosis Related Groups) bereits 1986. Die Beurteilung fiel negativ aus. Nebst der unbefriedigenden Erfassung von Begleiterkrankungen (Multimorbidität) und der fehlenden Abbildung des Schweregrades der behandelten Erkrankung wurde u. a. festgestellt, dass die Verweildauern 1 innerhalb der dreistelligen ICD-9-Kategorien nicht stärker streuten als innerhalb der damaligen HCFA-DRGs. Es wurden dazu knapp 200'000 Fälle aus 31 Akutkrankenhäusern untersucht. Zur Codierung waren 477 unterschiedliche dreistellige ICD-9-Codes nötig, d. h. die Anzahl der ICD-9-Fallgruppen war etwa gleich hoch wie bei den DRGs mit damals 470 Gruppen. Während nur 27.5 % der nach ICD-9 klassifizierten Fälle einen Variationskoeffizienten von mehr als 100 % aufwiesen, waren es bei den amerikanischen Testdaten mit 2 Mio. Akutfällen 40 % und bei 108'000 portugiesischen Fällen sogar 45 %. 2 |
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3 Neubauer et al. [PMC-Ergebnisse, 1992]; Neubauer et al. [PMC-Prüfung, 1992]. 4 Neubauer et al. [PMC-Innere Medizin, 1992]. |
PMC-Studie |
In der Folge wurde das alternative System der Patient Management Categories (PMC) auf deutsch übersetzt und geprüft. Die umfangreiche Studie unter Leitung von Prof. G. Neubauer wurde 1990 beendet. 3 Sie enthält u. a. auch Anpassungsvorschläge für die PMCs. Es folgten weitere Studien einzelner Fachgebiete, u. a. in der Inneren Medizin, einem für Patientenklassifikationssysteme besonders kritischen Gebiet. 4 |
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H.4.3.B |
Fallpauschalen und Sonderentgelte |
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FPSE |
Eigenes System |
Aufgrund dieser Arbeiten entschied man sich schlussendlich für ein eigenes, sukzessiv aufzubauendes System, das sich von der Konstruktion her an die PMCs anlehnt. Übernommen wurde insbesondere der Grundsatz, dass es nicht genügt, chirurgische Behandlungsfallgruppen allein aufgrund von Angaben zur Operation zu definieren, sondern dass auch die Hauptdiagnose berücksichtigt werden muss. Vorläufig wurden nur chirurgische Eingriffe klassifiziert. Dies geschah wegen der relativ guten Verbindungsmöglichkeit chirurgischer (Routine-) Behandlungsfallgruppen mit Behandlungspfaden. |
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BPflV 1995: |
Die Arbeiten mündeten in das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der Bundespflegesatzverordnung '95 (BPflV 1995) festgehaltene FP/SE-System. Gleichzeitig wurde 1995 auch eine neue Prozedurenklassifikation – die ICPM – eingeführt. In der 3. Veränderungsverordnung zur BPflV sind 73 Fallpauschalen und 147 Sonderentgelte definiert (gültig ab 1.1.96). Mit der 5. Veränderungsverordnung, welche ab 1.1.98 gültig ist, wurden gewisse Fallpauschalen und Sonderentgelte neu definitiert, neu berechnet und/oder aufgeteilt. Damit sollte u. a. übermässigen Zahlungen bei Dilatationen und Linksherzkatheder (SE Gruppen 20 und 21), in der Transplantationsmedizin und bei Frühverlegungen in Rehabilitationskliniken oder in die Akutgeriatrie entgegengewirkt werden. 5 Es gibt nun 94 Fallpauschalen und 146 Sonderentgelte. |
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Aus Sorge vor Mengenausweitungen und vor finanziellen Problemen gewisser Krankenhäuser wurde gezögert, die Überschüsse bzw. Mindereinnahmen aus FP- und SE-Abgeltungen nicht mehr mit dem verhandelten Krankenhausbudget zu verrechnen. Ursprünglich war vorgesehen, dieses sogenannte «Erlösabzugsverfahren» nur bis Ende 1997 anzuwenden. Nun wurde es bis Ende 1999 verlängert (BPflV § 12 Abs. 2). |
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Übergabe der Weiterentwicklung der Entgeltkataloge an die «Selbstverwaltung» |
In der 5. Änderungsverordnung ist auch festgehalten, dass die Weiterentwicklung der Entgeltkataloge für Fallpauschalen und Sonderentgelte ab dem 1.1.1998 der Selbstverwaltung übertragen wird. An der Selbstverwaltung [vgl. Tafel 2] beteiligen sich auf Versicherungsseite die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung und der Verband der privaten Krankenversicherung, auf Krankenhausseite die Deutsche Krankenhausgesellschaft (BPflV 1995 § 15 Abs. 1). |
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Tafel 2: |
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H.4.3.C |
G-DRG Version 1: Übersetzung von AR-DRG 4.1 |
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GDRG |
Wechsel zu AR-DRG |
Die FP/SE-Entwicklung kommt in der Folge aber ins Stocken, und es wird bestimmt, dass die Selbstverwaltung bis Ende Juni 2000 einen Vorschlag zu machen habe, welches DRG-System als Grundlage für eine deutsche Anpassung gewählt werden soll. Am 30.6.2000 wird der Entscheid für das australische ARDRG-System bekanntgegeben, mit der Begründung, dass es das modernste und am besten anpassbare DRG-System sei. |
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Übersetzung von |
Bei der ersten Version, die im Jahre 2003 im Rahmen des sogenannten «Optionsmodelles» freiwillig von den Krankenhäusern Deutschlands angewendet werden konnte, handelte es sich um eine Übersetzung des AR-DRG-Systems (Version 4.1), welche auf Diagnosecodierungen nach ICD-10 und Prozedurencodierungen nach der deutschen Klassifikation OPS-301 beruhte. Die Kostengewichte («Bewertungsrelationen») für das Jahr 2003 wurden provisorisch auf der Basis von Kostendaten aus 116 Krankenhäusern bestimmt. |
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H.4.3.D |
G-DRG 2004: Umfangreiche Erweiterung der Anzahl GDRGs |
20 |
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6 KFPV 2004; http:// g-drg.de / cms / index.php / inek _ site _ de / layout / set / standard / archiv / systemjahr _ 2004 _ bzw _ datenjahr _ 2002. |
GDRG |
Von GDRG-1.0 (für 2003) zu GDRG-2004 |
Nachdem die Selbstverwaltungspartner auch im Sommer 2003 (wie bereits im Sommer 2002) keinen Konsens zum GDRG-System zustande brachten, stellte das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) im September 2003 wiederum seine Ersatzvornahme vor. 6 Die Gruppeneinteilung, insbesondere die Aufteilung von Basisgruppen nach CC-Kategorien wurde stark überarbeitet. Es wurden zahlreiche neue Differenzierungen und teilweise auch neue Basis-GDRGs gebildet. Sie basieren auf dem vom InEK durchgeführten «strukturierten Dialog» mit den Fachgesellschaften und der statistischen Analyse von 2.1 Mio Datensätzen. 7 |
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8 InEK [G-DRGs 2004, 2003]: 55 ff. 9 InEK [G-DRGs 2005, 2004]: 68 f. 10 Ausnahme: P06B: «Neugeborenes verlegt < 5 Tage ohne signifikante OR-Prozedur», mit der Begründung, dass hier die Vergütung mit einer Abschlagsregelung viel höher als die Kosten wäre. |
Wesentliche Änderungen von GDRG-1.0 zu GDRG-2004 waren: 8
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H.4.3.E |
G-DRG 2005: Aufbrechen der australischen Konstruktionsprinzipen beginnt |
23 |
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11 InEK [G-DRGs 2005, 2004]: 55 ff. Vgl. auch die detaillierten Kommentare in Roeder et al. [G-DRGs 2005 Teil 1, 2004], Roeder et al. [G-DRGs 2005 Teil 2, 2004] und Roeder et al. [G-DRGs 2005 Teil 3, 2005]. 12 InEK [G-DRGs 2005, 2004]: 71. Vgl. auch Beispiel auf S. 113 f mit F15A, F15B und F17Z aus GDRG-2004. – Das Problem einer Unterbewertung eines Behandlungsfalles tritt z. B. dann auf, wenn bei einem Mehrfacheingriff weder Begleiterkrankungen noch Komplikationen vorliegen und wenn und der Eingriff, der in der Prozedurenhierarchie zuerst eingetragen ist, als «DRG ohne CC» ein niedrigeres Kostengewicht aufweist, als die anderen Eingriffe. (Diese Situation kann besonders dann auftreten, wenn zu den anderen Eingriffen keine Schweregradunterteilungen definiert sind.) 13 Vgl. Roeder et al. [G-DRGs 2005 Teil 2, 2004]: 1034. 14 Die «bestimmten OR-Prozeduren» sind definiert in Tabelle TAB-BES-1 in Band 4 des Definitionshandbuches. 15 Vgl. Roeder et al. [G-DRGs 2005 Teil 2, 2004]: 1024 f. 16 Das Wort «Belegungstag» kommt in ca. 107 GDRG-Bezeichnungen vor. 17 Zum Beispiel: B66B, B76D, E69B, G60B, H61C, H63C, . . .. 18 InEK [G-DRGs 2005, 2004]: 19. 19 Gemäss persönlicher E-Post von M. Braun, InEK, vom 28.10.2005. 20 Eine Basis-GDRG mit Eingriffen aus verschiedenen Organgebieten ist z. B. B02 («Kraniotomie oder komplexe Wirbelsäulen-OP»). – In Roeder et al. [G-DRGs 2005 Teil 1, 2004]: 911 sind als weitere Beispiele B66B, I74A, J61A, X60Z aufgeführt. 21 Ein Beispiel einer zusammengesetzten Sammel-DRG ist D28Z («Monognathe Osteotomie und komplexe Eingriffe an Kopf und Hals außer bei bösartiger Neubildung oder andere Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung»). 22 Vgl. Roeder et al. [G-DRGs 2005 Teil 1, 2004]: 915 f. |
GDRG |
Von G-DRG-2004 zu G-DRG-2005 |
Wesentliche Änderungen von GDRG-2004 zu GDRG-2005 waren: 11
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24 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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H.4.3.F |
G-DRG 2006: Konsolidierung der Basis-DRGs und weiterer Ausbau |
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23 Vgl. Heimig [G-DRGs 2006, 2005] sowie Fallpauschalenkatalog 2006 aus http:// www.g-drg.de /. 24 Der Ausdruck «CC» ist noch bei 42 Z-GDRGs Bestandteil der Bezeichnung (im Vorjahr: 117). 25 Der Justierungsfaktor wurde aufgrund der Gegenüberstellung der Gruppierung der Daten (von 2004) nach GDRG-2005 und nach GDRG-2006 berechnet. 26 Es gibt z. B. in der Version 2006 die GDRG K01C: «Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, ohne Frührehabilitation und ohne geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung: ohne Gefässeingriff, mit äusserst schweren CC»; oder B71C: «Erkrankungen an Hirnnerven und peripheren Nerven mit komplexer Diagnose, ausser bei Para- / Tetraplegie, ohne schwere CC oder ohne komplexe Diagnose, mit äusserst schweren oder schweren CC ausser bei Para- / Tetrapl. oder ohne schwere CC bei Para- / Tetrapl»; oder G07Z: «Appendektomie bei Peritonitis mit äußerst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm ohne äußerst schwere CC»; oder B03Z: «Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äusserst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie mit äusserst schweren CC». |
GDRG |
Von GDRG-2005 zu GDRG-2006 |
Wesentliche Änderungen von GDRG-2005 zu GDRG-2006 waren: 23
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26 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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H.4.3.G |
G-DRG 2007: Methodik zur Analyse der CCL-Matrix und weiterer «umfassender Umbau» |
27 |
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27 Vgl. Schlottmann N et al. [G-DRGs 2007, 2006]: 939 und Tuschen [G-DRGs 2007, 2006]: 622. 28 Von den gelieferten 4.2 Mio. Fällen aus 263 Krankenhäusern wurden nach diversen Plausibilitäts- und Vollständigkeitskontrollen nur die Daten 2.9 Mio. Fällen aus 225 Krankenhäusern (Vorjahr 215) für die Gruppenanpassung und die Kostengewichtskalkulation verwendet. |
GDRG |
Von GDRG-2006 zu GDRG-2007 |
Das GDRG-System wurde erneut «umfassend umgebaut», was wiederum zu einer «deutlich erhöhten Abbildungsgenauigkeit» führte. 27 Wichtige Themen waren die Plausibilitätsprüfung der gelieferten Daten, 28 die Klassifikation teurer Fälle (mehrzeitige Eingriffe, intensivmedizinische Komplexbehandlungen) und ein erster Schritt, um CCL-Matrix anhand der vorliegenden Daten zu verbessern. Die Fallgruppenzahl stieg um +128 Gruppen auf 1'082 GDRGs. (Davon sind 1'034 GDRGs mit Kostengewichten bewertet.) Es gibt nun 105 Zusatzentgelte. (Davon sind 59 bewertet.) |
28 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
29 Vgl. Schlottmann N et al. [G-DRGs 2007, 2006], Heimig [G-DRGs 2007, 2006] sowie Fallpauschalenkatalog 2007 aus http:// www.g-drg.de /. 30 Mehrzeitigkeit z. T. als Split auf Basis-DRG-Ebene; in 8 Hauptkategorien (MDC 01, 03, 07, 10, 11, 13, 18B, 21B) neue DRG auf MDC-Ebene: «Mehrzeitige komplexe OR- Prozedur». – Beispiel: H033Z: «Mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren bei Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System und Pankreas» mit Kostengewicht von 6.6. 31 Zum Beispiel werden die Fälle, die im GDRG-System 2006 der Gruppe G03Z (Grosse Eingriffe an Magen, Oesophagus und Duodenum) zugeteilt wurden, aufgeteilt in G03A/G03B (mit/ohne komplexe Prozeduren oder Diagnosen), G16A (Komplexe Rektumresektion), G35Z (Komplexe Vakuumbehandlung) und G36Z (Intensivmedizinische Komplexbehandlung). |
Wesentliche Änderungen von GDRG-2006 zu GDRG-2007 waren: 29
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29 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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H.4.3.H |
G-DRG 2008: Neue Textelemente zum Zusammenzug komplexer Textinhalte sowie weitere Um- und Ausbauten |
30 |
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32 Gemeinsame Pressemitteilung der DKG, GKV und PKV vom 25.9.2007. 33 Vgl. dazu auch: Fischer [GDRG-Verständlichkeit, 2007]. 34 In der gemeinsamen Pressemitteilung heisst es: «Begrüssenswerte Änderungen erfolgten etwa im Bereich der Intensivmedizin, der Kinderheilkunde und der Schlaganfall-Behandlung.» Heimig [G-DRGs 2008, 2007] erwähnt insbesondere: Neurologie, Endoskopie, «akuter Querschnitt» (B61Z) und Morbus Parkinson. |
GDRG |
Von GDRG-2007 zu GDRG-2008 |
Der neue DRG-Katalog wird in der Pressemitteilung der Selbstverwaltung 32 als «ein weiterer Fortschritt auf dem Weg zu einer sachgerechten Abbildung von Krankenhausleistungen» bezeichnet. Wichtige Arbeiten waren: der Versuch, die komplexe Logik vieler GDRGs 33 textlich besser verständlich zu formulieren; vereinzelte Entflechtungen von GDRGs, welche unterschiedliche Behandlungen umfassten; eine zweite Bearbeitung der CCL-Matrix; klassifikatorische Überarbeitungen; 34 zusätzliche Differenzierungen in der Kostenkalkulation. Die Fallgruppenzahl stieg um +55 Gruppen auf 1'137 GDRGs. (Davon sind 1'088 GDRGs mit Kostengewichten bewertet.) Es gibt nun 115 Zusatzentgelte. (Davon sind 64 bewertet.) |
31 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
35 Vgl. Heimig [G-DRGs 2008, 2007], InEK [G-DRGs 2008, 2007]: 12 ff sowie Fallpauschalenkatalog 2008 aus http:// www.g-drg.de /. 36 Zum Beispiel: Strahlentherapie Atmungsorgane: GDRGs-2007 E08A, E08B, E09Z wurden zusammengefasst in Basis-GDRG (2008) E08 mit GDRGs (2008) E08A, E08B und E08C. 37 Zum Beispiel bezog sich F50A in GDRG-2007 auf «Ablative Massnahmen bei Tachyarrhythmie mit komplexem Mappingverfahren mit äusserst schweren CC». In GDRG-2008 bezieht sich F50A auf «Ablative Massnahmen bei Tachyarrhythmie mit komplexer Ablation». (Diese Bezeichnung gehörte in GDRG-2007 zum Code F27Z: «Ablative Massnahmen bei Tachyarrhythmie mit komplexer Ablation».) 38 Zum Beispiel lautete G-DRG C65Z in der Version von 2007: «Bösartige Neubildungen des Auges und Augenerkrankungen bei Diabetes mellitus». In GDRG-2008 wurden daraus zwei GDRGs gemacht: G-DRG C65Z für «Bösartige Neubildungen des Auges» und G-DRG C66Z für «Augenerkrankungen bei Diabetes mellitus».
39
Beispiel zur Verwendung von «verschiedenartige»,
«verbunden mit» sowie «bei Kindern»:
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Wesentliche Änderungen von GDRG-2007 zu GDRG-2008 waren: 35
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32 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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H.4.3.I |
G-DRG 2009: Bereinigungen sowie Aus- und Umbauten zu einzelnen Themen |
33 |
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GDRG |
Von GDRG-2008 zu GDRG-2009 |
Bei den diesjährigen Veränderungen des GDRG-Systems handelt es sich vorwiegend um Bereinigungen und einzelne etwas intensivere Arbeiten zu ausgewählten Themen. |
34 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
40 www.aok-gesundheitspartner.de / bundesverband / krankenhaus / drg _ system / gdrg / 2009 / [2008-09]. |
«Klassifikatorische Änderungen erfolgen in den Bereichen der Intensivmedizin, der Schlaganfall-Behandlung und der Querschnittslähmung.» 40 Die Fallgruppenzahl stieg um +55 Gruppen auf 1'192 GDRGs. (Davon sind 1'144 GDRGs mit Kostengewichten bewertet.) Es gibt nun 127 Zusatzentgelte. (Davon sind 74 bewertet.) |
35 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
41 Vgl. InEK [G-DRGs 2009, 2008]: 12 ff sowie Fallpauschalenkatalog 2009 aus http:// www.g-drg.de /. 42 Dass hier das Alter zur Bestimmung eines Prozedurencodes verwendet wird, ist klassifikatorisch gesehen unschön, denn diese Information ist in einem separat erhobenen Feld im Falldatensatz bereits vorhanden. |
Wesentliche Änderungen von GDRG-2008 zu GDRG-2009 waren: 41
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36 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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H.4.3.J |
G-DRG 2010: Kein wesentlicher weiterer Anstieg der Anzahl GDRGs |
37 |
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GDRG |
Von GDRG-2009 zu GDRG-2010 |
Erstmals in der «GDRG-Geschichte» nahm die Anzahl definierter Fallgruppen kaum mehr zu. Während sich die Anzahl nun nur noch um 8 GDRGs erhöhte, waren es seit Beginn der GDRG-Entwicklung im Jahre 2003 jährlich immer mehr als 50. |
38 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
43 www.aok-gesundheitspartner.de / bundesverband / krankenhaus / drg _ system / gdrg / [2009-11]. |
«Schwerpunkte der klassifikatorischen Überarbeitung für 2010 sind hochkomplexe Eingriffe in der Abdominalchirurgie, die Wirbelsäulenchirurgie, ablative Massnahmen in der Kardiologie und die Kinderintensivmedizin. Zusätzlich werden der primäre und der sekundäre Kaiserschnitt unterschiedlich bewertet.» 43 Die Fallgruppenzahl stieg um +8 Gruppen auf 1'200 GDRGs. (Davon sind 1'152 GDRGs mit Kostengewichten bewertet.) Es gibt nun 143 Zusatzentgelte. (Davon sind 81 bewertet.) |
39 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
44 Vgl. Fallpauschalenkatalog 2010 aus http:// www.g-drg.de /. 45 www.dimdi.de / dynamic / de / dimdi / presse / pm / news _ 0216.htm [2009-11]. |
Wesentliche Änderungen von GDRG-2009 zu GDRG-2010 waren: 44
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40 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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H.4.4 |
Anzahl Behandlungsfallgruppen |
41 |
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Tafel 3: |
42 |
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Tafel 4: |
43 |
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GDRG |
Legende: |
Die Spalte «Anteil gemeinsamer Codes mit dem Vorjahr» bezieht sich sich auf die GDRG-Codes (z. B. «B02B») und nicht auf die GDRG-Bezeichnungen. Dass sich teilweise auch die GDRG-Inhalte verändert haben, bleibt in dieser Kennzahl unberücksichtigt. |
44 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Als «explizite Ein-Belegungstags-DRGs» wurden GDRGs mit einer erwarteten Verweildauer von einem Tag gezählt. |
45 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
46 . Vgl. Roeder N et al. [Lernendes Vergütungssystem, 2008]: 27. |
Als «implizite Ein-Belegungstags-DRGs» wurden GDRGs mit einer unteren Grenzverweildauer von zwei Tagen gezählt. Bei der Kalkulation der Gewichte in solchen DRGs wurden die Fälle mit einem Belegungstag separiert und deren Gewicht separat berechnet. 46 auf |
46 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Als «Kinder-GDRGs» gelten hier GDRGs, welche einen Split unterhalb von 19 Jahren aufweisen. |
47 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In der Spalte «Zusatz-Entgelte differenziert» ist die Summe unbewerteter und (mit einfachen oder differenzierten Beträgen) bewerteter Zusatzentgelte eingetragen. |
48 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tafel 5: GDRG-Bezeichnungen nach Anzahl Konjunktionen |
49 |
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47 Vgl. Fischer [GDRG-Verständlichkeit, 2007]. 48 Als Konjunktionen wurden folgende Wörter und Satzzeichen gezählt: «und», «oder», «(verbunden) mit», «ohne», «ausser», «bei», «Alter»; Komma, Schrägstrich, Klammernpaar. Mehrere aufeinanderfolgende Konjunktionen wurden nur als eine einzige Konjunktion gezählt. |
Legende: |
Die obige Grafik zeigt die Anzahl GDRGs aller Versionen seit 2003 und gibt einen Hinweis zur Komplexität der GDRG-Bezeichnungen. 47 Die Länge der Balken ist proportional zur Anzahl der GDRGs. Die Färbung der Balken (sowie die Ziffern unterhalb der Balken) zeigt die Anzahl der Konjunktionen an, die zur Bezeichnung der einzelnen GDRGs verwendet wurden. 48 Für GDRG-Bezeichnungen mit bis zu drei Konjunktionen wurde Blau verwendet, für Bezeichnungen mit vier und mehr Konjunktionen Gelb bis Rot. Die Zahlen oberhalb der Balken geben an, wieviele GDRGs es pro Balkenabschnitt gab. (Im GDRG-System 2008 gab es z. B. 191 GDRGs, in deren Bezeichnung vier Konjunktionen vorkamen.) |
50 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anstieg der Anzahl komplexer Bezeichnungen |
Die Grenze zwischen blauer und gelber Färbung liegt seit 2005 einigermassen konstant bei ungefähr 570 GDRGs. Die Anzahl seither zusätzlich gebildeter GDRGs entsprach also der Anzahl neuer GDRG-Bezeichnungen mit mehr als vier Konjunktionen. |
51 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zwischen 2007 und 2008 lag die Anzahl von GDRGs mit bis zu sechs Konjunktionen bei ungefähr 980 GDRGs. Die Erhöhung der Anzahl GDRGs ging somit einher mit der Schaffung von neuen Bezeichnungen, die sieben und mehr Konjunktionen enthalten. |
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H.4.5 |
Ökonomische Homogenität |
53 |
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GDRG |
Tafel 6: |
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54 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Varianzreduktion ist abhängig von den verwendeten Daten. |
Die Varianzreduktion ist nicht nur abhängig vom beurteilten Patientenklassifikationssystem, sondern auch von der verwendeten Datenbasis. Die für das GDRG-System 2008 angegebene Varianzreduktion wurde aufgrund der Kalkulationsdaten von 2006 gerechnet. Wird sie später aufgrund der Daten von 2007 und 2008 gerechnet, werden sich neue Werte ergeben. Solche Differenzen können sich im Prozentbereich bewegen. |
55 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Homogenitätskoeffizient |
Ab der GDRG-Version 2004 wurde ein Homogenitätskoeffizient «HK» eingeführt. Er wird berechnet als: 1 / ( 1 + Variationskoeffizient ). 49 Aus dem Homogenitätskoeffizitent kann der Variationskoeffizent berechnet werden als: 1 / Homogenitätskoeffizient – 1. |
56 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tafel 7: |
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57 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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H.4.6 |
Ausgewählte Internet-Adressen |
58 |
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Tafel 8: |
59 |
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GDRG |
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Literaturverzeichnis |
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| Bundesministerium für Gesundheit [Hrsg.]. Gutachten Weiterentwicklung der Fallpauschalen und Sonderentgelte nach der Bundespflegesatzverordnung: Bericht zu den Forschungsprojekten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Baden-Baden (Nomos) 1997. | 60 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Braun M. Das deutsche DRG-Institut – Struktur, Aufgabe und Stand der G-DRG-Weiterentwicklung. Folien Herbst-Vorständekonferenz BALK, Günzburg (InEK) 2003: 44 S. | 61 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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