Fischer: SwissDRG – Swiss Diagnosis Related Groups.

Z I M   «DRGs und verwandte PCS» (Version 1.24) Kapitel H.9       August 2011
Letzte Ergänzung: 31.10.2012


H.9
SwissDRG
Swiss Diagnosis Related Groups

Wolfram Fischer

Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
CH-9116 Wolfertswil SG (Schweiz)
http://www.fischer-zim.ch/


Kapitel H.9 aus:
Diagnosis Related Groups (DRGs) und verwandte Patientenklassifikationssysteme
Kurzbeschreibungen und Beurteilung

      
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Inhaltsverzeichnis

 

 

H.9 SwissDRG – Swiss Diagnosis Related Groups 1

 

H.9.1 Zweck 2

 

H.9.2 Besondere Systemmerkmale 4

 

H.9.3 Abkürzungen 8

 

H.9.4 Kurzbeschreibung 10

 

H.9.5 Verwendbare Codierungssysteme 17

 

H.9.6 Zur SwissDRG-Entwicklungsgeschichte 21

 

H.9.6.A Vorgeschichte 22

 

H.9.6.B 2012 – SwissDRG-System 1.0: Adaptation von GDRG 2008 26

 

H.9.6.C 2013 – SwissDRG-System 2.0: Weitere Lokalisierung und Verselbständigung 33

 

H.9.7 Haupt­kate­gorien 39

 

H.9.8 An­zahl Behand­lungs­fall­gruppen 41

 

H.9.9 Schweregradkategorien 43

 

H.9.10 Codierungsschema 47

 

H.9.11 Ökonomische Homogenität 63

 

H.9.12 Ausgewählte Internet-Adressen 65

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H.9

 

SwissDRG – Swiss Diagnosis Related Groups

1

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H.9.1

 

Zweck

2

1 Art. 49 Abs. 1 KVG.

2 Verhandlungspartner für «Tarifverträge» sind Versicherer und Kranken­häuser oder deren Verbände. Die Tarifverträge sind durch die Kantone, bei Bedarf durch den Bundesrat zu genehmigen. (Art. 46 Abs. 1 und 4 KVG)

SwissDRG

 

  • Kranken­haus­finan­zierung mit schweizweit einheitlicher Tarifstruktur1 und in Einzelverträgen auszuhandelndem Basispreis.2

3

   

 

 

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H.9.2

 

Besondere Systemmerkmale

4

3 Nicht übersetzbare Codes sind im Gruppierungsalgorithmus mit «XX.CH» eingetragen. Eine SwissDRG der Version 1.0, die nicht erzeugt wird, ist z. B. K77Z («Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten»). – SwissDRG [SwissDRG 1.0 Band 1, 2011]: 16.

SwissDRG

 

  • Das SwissDRG-System ist eine helvetisierte Version des GDRG-Systems mit gut 1000 DRGs.
  • Es gibt SwissDRGs, welche aufgrund der Codes nicht erzeugt werden können, da vereinzelte deutsche Proze­duren­codes (aus OPS-301) keine Entsprechung unter den schweizerischen Proze­duren­codes (CHOP) haben.3
  • Es gibt – anders als im GDRG-System – nur vereinzelte Zusatz­entgelte.

5

4 Vgl. Fischer [GDRG-Verständlichkeit, 2007].

   

Aus dem GDRG-System stammende Besonderheiten:

  • Differenziertes DRG-System.
  • Pro Basis-DRG gibt es bis zu 8 CC-Kategorien («A» bis «H»).
  • Zwar sind Basis-DRGs benennbar; da das Konzept jedoch nicht konsequent angewandt wird, sind sie nur beschränkt nutzbar.
  • Die DRG-Codes widerspiegeln nicht mehr – wie im ARDRG-System – konsequent die hierarchische Gliederung.
  • DRG-Inhalte sind zum Teil komplex und schwer nachvollziehbar.4

6

   

Aus dem ARDRG-System stammende Besonderheiten:

  • Die CC-Einstufung pro Behand­lungs­fall wird aufgrund aller vorhandenen Diagnosen berechnet. Dazu wird die «Klinische Fallkomplexität» (PCCL = «Patient Clinical Complexity Level») und daraus anhand der CCL-Matrix die CC-Stufe (= CCL = «Complication and Comorbidity Level») berechnet.

7

   

 

 

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H.9.3

 

Abkürzungen

8

Tafel 1:
Abkürzungen zum SwissDRG-System

Abk. Bezeich­nung
AP-DRG All Patient Diagnosis Related Groups
AR-DRG Australian Refined Diagnosis Related Groups
CCL Complication and Comorbidity Level
CHOP Schweizerische Operationsklassifikation
GDRG German Diagnosis Related Groups
GPH Groupes de patients hospitalisés
H+ H+ Die Spitäler der Schweiz
HCFA-DRG Diagnosis Related Groups der Health Care Financing Administration
ICD-10 Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision
ICD-10-GM ICD-10, German Modification
OPS-301 Operationsschlüssel nach § 301 SGB V
PCCL Patient Clinical Complexity Level
SwissDRG Swiss Diagnosis Related Groups
VESKA Vereinigung Schweizerischer Krankenhäuser

9

   

 

 

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H.9.4

 

Kurzbeschreibung

10

5 Die Helvetisierung ging ursprünglich aus vom GDRG-System 2006; SwissDRG 1.0 basiert auf dem GDRG-System von 2008. – SwissDRG [SwissDRG 1.0 Band 1, 2011]: xi. – Die GDRG-Ent­wick­lung begann 2003 auf der Basis des australischen AR-DRG-Systems.

SwissDRG

Adaptation des GDRG-Systems

Das SwissDRG-System ist eine helvetisierte Version des GDRG-Systems mit gut 1000 DRGs.5 Ziel dabei war es nicht, ein GDRG-kompatibles System zu schaffen, sondern ein angepasstes DRG-System, mit dem die Schweizer Akut­behandlungen abgebildet und gewichtet werden können, möglichst ohne auf landesexterne Daten zugreifen zu müssen.

11

6 Im DRG-Code ist der Schwere­grad aus dem vierten Zeichen, einem Buchstaben («A», «B», usw.) ersichtlich. Der Code von SwissDRGs ohne explizit definierte Schwere­grad­kategorien endet mit einem «Z».

   

Nicht alle Basis-SwissDRGs sind nach Schwere­grad der Neben­dia­gnosen unterteilt. Aber wenn dies der Fall ist, dann wird wie bereits im ARDRG-System nicht nur die schwerwiegendste, sondern jede Neben­dia­gnose nach ihrer Ressourcenintensität gewichtet. Die Aggregation der Gewich­tungen der Neben­dia­gnosen führt zur DRG-spezifischen Schwere­grad-Kategorie.6

12

7 http:// www.sqlape.com /. Vgl. auch http:// www.fischer-zim.ch / text-pcssa / t-ga-H8-System-SQLape-0003.htm.

8 http:// www.lpz-um.eu / che / lpz / allgemein /.

9 Vgl. ANQ Messplan 2011–2015 in: ANQ [2011]: 25 (Anhang 7).

 

Qualitätsmessung

Parallel zur Einführung der Vergütung nach SwissDRGs wird die Qualität von der Organisation ANQ («Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken») im Auge behalten. Dabei werden u. a. die potentiell vermeidbaren Zweitoperationen und die potentiell vermeidbaren Rehospitalisierungen mit dem System SQLape7 ermittelt. Ausserdem gibt es eine Prävalenzmessung (der Pflege) zu Sturz und Dekubitus mit dem niederländischen System "Landelijke Prevalentiemeting Zorgproblemen" (LPZ)8. Weitere Themen für das Jahr 2011 sind postoperative Wundinfektionen und Patientenzufriedenheit.9

13

 

Kostendeckung inkl. Investitionskosten

Angestrebt wird eine Kostendeckung von 100 %, d. h. die Vergütungspauschalen sollen auch die Anlagekosten abdecken. Infolge unter­schied­licher Kosten­kalkulation und Datenqualität wird vorerst ein prozentualer Zuschlag zur Deckung der Anlagekosten vereinbart. Bezahlt wird nach der An­zahl Fälle; eine Defizitgarantie entfällt.

14

10 Gemäss Gesetz gehört zu den gemeinwirtschaftliche Leistungen nebst Forschung und Lehre insbesondere auch «die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen». Art. 49 Abs. 3 KVG.

 

. . .  exkl. gemeinwirtschaftliche Leistungen

In der pauschalen Vergütung nicht enthalten sind Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen, u. a. Forschung und Lehre.10

15

11 (Art. 49a Abs. 2 KVG). Bisher lag der minimale Kantonsanteil bei 50 % der anrechenbaren Betriebskosten, d. h. die Anlagekosten wurden bisher se­pa­rat finanziert: bei öffentlichen Krankenhäusern vom Kanton, bei Privatkrankenhäusern durch sie selbst. – Für Kantone mit Anteilen unter 55 % gilt ab 2012 eine Übergangsfrist von fünf Jahren. – Der Kantonsanteil kann auch als Gesamtbetrag (z. B. in Form eines Globalbudgets) festgelegt werden. (Art. 51 Abs. 1 KVG).

12 Art. 41 Abs. 1bis KVG.

13 Art. 39 Abs. 1 lit. e KVG; Art. 58e KVV.

14 Art. 39 Abs. 1 lit. d KVG; Art. 58b KVV.

15 Art. 39 Abs. 2 KVG; Art. 58d KVV.

16 Art. 22a KVG.

 

SwissDRGs als Teil der neuen Spitalfinanzierung

Die Einführung der SwissDRGs sind Teil der Reform der Spitalfinanzierung, die schrittweise ab 2009 in Kraft trat.

  • Die Finan­zierung ist weiterhin dual, d. h. die Vergütung wird aufgeteilt zwischen Krankenkassen und Kantonen. Die Kantone haben mindestens 55 % der Vergütungen zu übernehmen; sie können ihren Anteil auch höher ansetzen.11
  • Der Kantonsanteil wird neu auch bei Behand­lungen in Privatspitälern fällig. Privatversicherungen haben infolgedessen bei Privat- und Halbprivatpatienten nur die Zusatz­leistungen gegenüber den obligatorisch (gemäss KVG) versicherten Leistungen zu übernehmen.
  • Die Versicherten können sich neu auch ausserhalb des Wohnkantons in einem auf der «Spitalliste» aufgeführten Kranken­häuser behandeln lassen. Es werden aber höchstens Kosten in der Höhe des Tarifs des Wohnkantons übernommen.12
  • Die kantonalen Spitallisten13 müssen überarbeitet werden.
  • Die kantonalen Spitalplanungen14 sind zu koordinieren.15
  • Vom BFS sollen Daten zur Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Qualität erhoben werden.16

16

   

 

 

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H.9.5

 

Verwendbare Codierungssysteme

17

17 Für SwissDRG 1.0 werden die für das Jahr 2009 gültigen Versionen benötigt: ICD-10-GM 2008 und CHOP 11. Im Jahr 2011 ist ICD-10-GM 2010 und CHOP 2011 anzuwenden. (Dies ist die erste CHOP-Version, die mit der neuen Versionsnummeriung bezeichnet ist.)

SwissDRG

 

Diagnosen werden mit der deutschen ICD-10-GM und Prozeduren mit dem schweizerischen CHOP codiert.17

18

18 Die für SwissDRG 1.0 und die Jahre 2009 und 2010 gültige CHOP Version 11.0 umfasste 3552 vier-, 53 fünf- und 375 sechsstellige Codes.

   

Um die Gruppierungsalgorithmen aus dem GDRG-System übernehmen zu können, wurde die ursprünglich vierstellige Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) wo nötig auf sechs Stellen erweitert.18

19

Tafel 2:
Codie­rungs­systeme im SwissDRG-System

  Codie­rungs­system Bezeich­nung
Diagnosen ICD-10-GM ICD-10, German Modification
Prozeduren CHOP Schweizerische Operationsklassifikation

20

   

 

 

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H.9.6

 

Zur SwissDRG-Entwicklungsgeschichte

21

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H.9.6.A
 
Vorgeschichte

22

19 Paccaud et al. [DRG, 1990]; Schweiz. Arbeitsgemeinschaft PCS [PCS-Projekte, 1994].

20 Vgl. Fekete et al. [GPH, 1991] und Depelteau [Finan­zierung VD, 1995], zitiert in: Fischer [PCS, 1997]: 207 f.

SwissDRG

Erste DRG-Test
in den 80er-Jahren

Bereits in den späten 80er-Jahren wurden in der Schweiz die ersten DRG-Studien durchgeführt.19 Im Kanton Waadt wurde ein System namens «Groupes de patients hospitalisés» (GPH) publiziert und getestet. Es basierte auf den 470 HCFA-DRGs der Version 2. Weil in kleineren Krankenhäusern viele DRGs schlecht belegt waren, wurde die An­zahl DRGs zunächst auf 119 reduziert und später auf 260 gesetzt.20

23

21 http:// www.apdrgsuisse.ch /.

22 Vgl. Krüger [2001]; APDRG-CH [TAR APDRG, 2001].

 

Verein APDRG-Schweiz

1998 formierte sich unter dem Namen «Verein APDRG-Schweiz»21 eine privat organisierte Gruppe von Kranken­häusern, Versicherern und Kantonen, die sich die Einführung des APDRG-Systems in der Schweiz zum Ziel setzte. Sie machte Übersetzungen und Anpassungen der APDRG-Version 12.0, berechnete Kosten­gewichte aufgrund der Daten der Kranken­häuser unter den Mitgliedern und publizierte im Jahr 2001 erstmals auch ein Handbuch zur (potenziellen) Tarifierung unter APDRG.22 Das APDRG-System verbreitete sich in der Folge und wurde in mehre­ren Kantonen auch zur Budgetierung oder Finan­zierung verwendet.

24

23 Das GDRG-System befand sich nicht direkt unter den evaluierten Systemen, da die Schweizer Daten nicht damit gruppiert werden konnten und da man davon ausging, dass das GDRG-System ein modifiziertes ARDRG-System war. Allerdings war das GDRG-System schon damals im Begriff, sich zu einem eigenständigen System zu entwickeln. Vgl. Fischer [Relative klinische Homogenität, 2005]: 17 f. – Vgl. zur Systemwahl auch: Schenker [Grouper-Wahl, 2005].

 

Entscheid für das GDRG-System

Nach einer Evaluation von sechs Patienten­klassifi­kations­systemen entschieden sich die Schweizer Tarifpartner Ende 2005, das GDRG-System als Basis für ein schweizweites Tarifierungssystem zu verwenden.23

25

   

 

 

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H.9.6.B
 
2012 – SwissDRG-System 1.0: Adaptation von GDRG 2008

26

24 Vgl. SwissDRG [Gründung SwissDRG AG, 2008].

SwissDRG

SwissDRG-Pauschalen
ab 2012

Anfangs 2008 wurde die gemeinnützige Aktiengesellschaft «SwissDRG AG» zur Systemanpassung und -entwicklung von schweizerischen Krankenhaus-Pauschaltarifen gegündet.24

27

25 Die folgenden Informationen stammen haupt­sächlich aus: SwissDRG [SwissDRG 1.0 Band 1, 2011] ff; Hergeth/Schmidt [SwissDRG1-Ent­wick­lung, 2011]; Vuilleumier/Weber [SwissDRG1-Datengrundlagen, 2011].

   

Nach einem umfangreichen «Helvetisierungsprozess» des deutschen GDRG-Systems wurde im Mai 2011 das SwissDRG-System der Version 1.0 publiziert.25 Ab dem Jahre 2012 wurde es zur Vergütung eingesetzt. Zur DRG-üblichen einheitlichen Liste von Kosten­gewichten können individuelle, Einzelvertrags-bezogene Basispreise ausgehandelt werden.

28

   

 

 

26 Es gibt 3 bewertete Zusatz­entgelte für Dialyseleistungen sowie je ein unbewertetes Zusatz­entgelt für «Kunstherzen» und für Behand­lungen von Hämophilepatienten mit Blutgerinnungsfaktoren.

27 Für die total 1052 (1134) DRGs in SwissDRG-Version 1.0 (0.3) wurden 804 (567) Kosten­gewichte aufgrund von Schweizer Kostendaten kalkuliert, 232 (511) deutsche Kosten­gewichte «helvetisiert» und 16 (56) SwissDRGs unbewertet gelassen.

 

Helvetisierung

Die «Helvetisierung» umfasste:

  • Die Verwendung der schweizerischen Operationskataloges CHOP.
  • Eine Überarbeitung der CCL-Matrix.
  • Der Aufbau einer schweizerischen Liste von Zusatzentgelten.26
  • Der Zusammenzug («Kondensation», s. u.) von DRGs mit ähnlichem Ressourcenverbrauch.
  • Helvetisierte Kosten­gewichte: Die Verwendung von angepassten deutschen Kosten­gewichten für schwach und nicht besetzte SwissDRGs.27

29

 

Kondensation

Die Zusammenlegung von zwei oder mehre­ren aufwandähnlichen DRGs wurde «Kondensation» genannt. Beispiele aus SwissDRG 1.0 sind:

  • Die DRGs E36Z, G36Z, H36Z, I26Z, L36Z, R36Z wurden zu­sammen­gefasst zu A36A («Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1104 Aufwandspunkte bei bestimmten Krankheiten und Störungen») und A36B («Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 552 Aufwandspunkte bei bestimmten Krankheiten und Störungen»).
  • Es wurde eine neue SwissDRG A93Z eingeführt, in welcher MDC-übergreifend definiert ist: «Strahlentherapie, mehr als 8 Bestrahlungen, ausser bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems». Dies ermöglichte die Aufhebung der DRGs D19Z, E08B, G17A, G17B, H15Z, I39Z, J17Z, M10A, N15Z, R05Z, R06Z.

30

28 BasisGDRG (2008) A13: «Beatmung >&NBSP;95 und <&NBSP;250&NBSP;Stunden».

29 GDRG (2009) Q02B: «Verschiedene OR-Prozeduren bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems ohne äußerst schwere CC, Alter < 6 Jahre».

 

Weitere Anpassungen

Beispiele von weiteren Anpassungen:

  • Pädiatrie: Weil die pädiatrischen Behand­lungen in Basis-GDRG A1328 mit einem Split bei «Alter < 16 Jahre» aufgewertet wurden, wurde der Split «Alter < 6 Jahre» aus GDRG (2008) Q02B29 in SwissDRG (1.0) Q02B zu «Alter < 16 Jahre» verschoben.

31

30 Informationen der SwissDRG_AG, notiert anlässlich der 4. Informationsveranstaltung SwissDRG vom 28.6.2011 in Bern.

31 Vgl. dazu auch Fischer [Grafiken zur PCS-Beurteilung, 2008].

32 Vgl. dazu auch Fischer [DRG+Pflege, 2002].

 

Geplante Entwicklungsschwerpunkte

Ins Auge gefasste Entwicklungsschwerpunkte für SwissDRG 2.0 waren:30

  • Definition «Früh-Rehabilitation», die in allen Sprachregionen anerkannt wird.
  • Pädiatrische DRGs.31
  • Einbezug von Aussagen der Pflege.32
  • Verbesserung der Kostendatengrundlage: Vollerhebung, evtl. Zertifizierung der Kosten­träger­rechnung in den Kranken­häusern.

32

   

 

 

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H.9.6.C
 
2013 – SwissDRG-System 2.0: Weitere Lokalisierung und Verselbständigung

33

33 Die folgenden Informationen stammen haupt­sächlich aus: SwissDRG [SwissDRG2-Ent­wick­lung, 2012] und SwissDRG [SwissDRG 2.0 Band 1, 2012] ff.

SwissDRG

Von SwissDRG 1.0 zu SwissDRG 2.0

Das SwissDRG-System 2.0 wurde nochmals einen Schritt weiter vom zu­grunde­liegenden GDRG-System gelöst und an die schweizerischen Versorgungsstrukturen angepasst.33

Die Fallgruppenzahl sank um -61 Gruppen auf 991 SwissDRGs. (973 davon sind mit Kosten­gewichten bewertet.) Diese deutliche Reduktion entstand insbesondere deshalb, weil eine Reihe von aufwandsähnlichen DRGs zu einzelnen DRGs zusammengelegt («kondensiert») wurden. Einzelne DRGs wurden auch – wegen zu geringer Fallzahlen, zu kleinen Kostenunterschieden bei Splits oder zu undeutlichen Splitbedingungen (z. B. «PCCL > 2») – entfernt. – Es sind 5 Zusatzentgelten definiert. (3 davon sind bewertet.)

34

34 Diagnosen nach ICD-10-GM 2008, Prozeduren nach CHOP 11.

35 Für SwissDRG 1.0 (Datenjahr 2009) lieferten 42 Kranken­häuser Kosten- und Leistungsdaten, für SwissDRG 0.3 (Datenjahr 2008) 34 Krankenhaüser.

   

Die medizi­nischen Daten34 standen von allen 161 Schweizer Akutkrankenhäusern zur Verfügung. Kosten- und Leistungsdaten zum Datenjahr 2010 hatten 50 Kranken­häuser geliefert.35

35

   

 

 

36 Die Bezugs­grösse für SwissDRG 2.0 beträgt SFr. 8'953. Für SwissDRG 1.0 betrug sie SFr. 8'860.

37 Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat am 7.9.2012 beschlossen, einen «Normkostenzuschlag» zur Abgeltung der Anlagenutzungskosten von 11 % für 2013 (und 12 % für 2014) «des jeweiligen Basispreises» beim Bundesrat zu beantragen. – Vgl. http:// www.swissdrg.org / de / 07 _ casemix _ office / Beschluesse _ des _ VR.asp [2012-09].

38 Vgl. SwissDRG [SwissDRG2-Ent­wick­lung, 2012]: 33. – Problematisch ist die Kalkulation allein auf der Basis von Schweizer Daten insbesondere bei komplexen SwissDRGs, denn sie sind aus klinischer Sicht oft recht inhomogen, und für DRGs, die in Deutschland zwar ordentlich, in der Schweiz aber völlig ungenügend belegt sind.

39 Der «Helvetisierungsfaktor» lag für das SwissDRG-System 2.0 bei 2.08. Für das SwissDRG-System 1.0 lag er bei 1.86.

   

Wesentliche Änderungen von SwissDRG-System 1.0 zu SwissDRG-System 2.0 waren:

  • Die von den DRG-Zusammenlegungen haupt­sächlich betroffenen Haupt­kate­gorien waren die Prä-MDCs (-17 DRGs), Neu­gebo­rene (-11 DRGs) sowie Hämatologische und solide Neubildungen (-10 DRGs).
  • Als Bezugs­grösse für die Berechnung der Kosten­gewichte (= Kosten für Kosten­gewicht 1.0) wurden nicht mehr wie bei SwissDRG 1.0 die durch­schnitt­lichen kalkulierten Kosten aller Behand­lungs­fälle (ohne Ausreisser) verwendet. Die neue Bezugs­grösse wurde so gewählt, dass die Gesamtcasemix für die Daten aus dem Jahr 2010, gruppiert mit SwissDRG 2.0 gleich hoch wird wie bei einer Gruppierung nach SwissDRG 1.0.36
  • Anlagenutzungskosten wurden zwar erhoben, der Anteil an den Gesamt­kosten variierte aber so stark, dass entschieden wurde, einen Normkostenzuschlag von 11 % vorzuschlagen.37
  • Um die (m. E. problematische) Vorgabe des Bundesrates, dass die Kosten­gewichte schnellstmöglich allein aufgrund von Schweizer Daten kalkuliert werden sollen,38 umzusetzen, wurde die An­zahl «helvetisierter» Kosten­gewichte von 232 auf 161 reduziert.39

36

40 SwissDRG (2.0) A01A: Lebertransplantation mit Beatmung > 59 Stunden oder mit Transplantatabstossung oder mit bestimmter anderer Organtransplantation.

41 Dazu wurden die Codes für «Totale Resektion von Karpalia und Metakarpalia» aus der Basis-DRG I20 («Eingriffe am Fuss») gestrichen.

42 In SwissDRG 1.0 sind die GDRGs der Version 2008 übernommen worden; ab GDRG 2009 gab es dann F03A bis F03F.

43 Eine weitere Umcodierung erfolgte u. a. bei den Herzschrittmacher-Implantationen: F12Z, F24A, F24B, F25Z, F40Z wurden zu F12A bis F12E umcodiert. (In GDRG 2008 war auch F25 noch gesplittet; in GDRG 2009 gab es F12A bis F12H; in GDRG 2012 gibt es F12A bis F12I.)

 

Weitere Änderungen

Beispiele von weiteren Änderungen:

  • Multiviszeraltransplantationen zusammen mit einer Lebertransplantation sind neu explizit definiert (A01A).40
  • Unlogische Zuord­nungen wurden korrigiert. Zum Beispiel wurden Eingriffe an der Hand nicht mehr Fuss-DRGs zugeordnet.41
  • Es erfolgten einige sachlogische Zusammen­fassungen von Basis-DRGs. (Dies geschah oft in Anlehnung an die GDRG-Systeme 2009 und 2010.) Zum Beispiel wurden die Herzklappeneingriffe mit Herz-Lungen-Maschine, die als F03Z, F04Z, F07Z, F11A, F11B und F22Z definiert waren, in F03A bis F03E42 zusammengezogen.43
  • Nebst Kosten für universitäre Lehre und Forschung sowie Anlagenutzungskosten wurde nun auch der Mehraufwand der Honorarkosten für die privaten und halbprivaten Fälle aus den anrechenbaren Kosten ausgeschieden.

37

44 Vgl. SwissDRG [SwissDRG2-Ent­wick­lung, 2012]: 27+71.

 

Geplante Entwicklungsschwerpunkte

Ins Auge gefasste Entwicklungsschwerpunkte für SwissDRG 3.0 sind:44

  • Einbezug der Kosten- und Leistungsdaten aller Akutkrankenhäuser.
    (Bisher waren nur die vom BFS erhobenen medizi­nischen Falldaten von allen Akutkrankenhäuser verfügbar.)
  • Obligatorische Statistik zu teuren Medikamenten und Blutprodukten.
  • Unter­schei­dung der Kostenstellen «Operationssaal» und «Anästhesie».
  • Möglichst eigenständige Weiter­entwick­lung.
    (Ab 2014 voraussichtlich ohne Unterstützung der GDRG-Entwickler des InEK.)
  • Anregungen zum CHOP:
    • Unter­schei­dung zwischen offenen und interventionellen chirur­gischen Eingriffen.
    • Unter­schei­dung von Prozeduren mit und ohne Operationssaalbenutzung.

38

   

 

 

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H.9.7

 

Haupt­kate­gorien

39

Tafel 3:
Haupt­kate­gorien (MDCs) im SwissDRG-System

MDC Code Bezeich­nung
ERR 9 Fehler-DRGs und sonstige DRGs
PRE A Prä-MDC
01 B Krankheiten und Störungen des Nervensystems
02 C Krankheiten und Störungen des Auges
03 D Krankheiten und Störungen des Ohres, der Nase, des Mundes und des Halses
04 E Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
05 F Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
06 G Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
07 H Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System und Pankreas
08 I Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
09 J Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma
10 K Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
11 L Krankheiten und Störungen der Harnorgane
12 M Krankheiten und Störungen der männlichen Ge­schlechts­orga­ne
13 N Krankheiten und Störungen der weiblichen Ge­schlechts­orga­ne
14 O Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
15 P Neu­gebo­rene
16 Q Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems
17 R Hämatologische und solide Neubildungen
18A S HIV
18B T Infektiöse und parasitäre Krankheiten
19 U Psychische Krankheiten und Störungen
20 V Alkohol- und Drogengebrauch und alkohol- und drogeninduzierte psychische Störungen
21A W Polytrauma
21B X Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen und Medikamenten
22 Y Verbrennungen
23 Z Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen, und andere Inanspruchnahme des Gesundheitswesens

40

   

 

 

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H.9.8

 

An­zahl Behand­lungs­fall­gruppen

41

Tafel 4:
An­zahl SwissDRGs

42

Ver. Jahr An­zahl Basis-Swiss-DRGs An­zahl SwissDRGs Unterschied
zum Vorjahr
Anteil gemein­samer SwissDRG-Codes mit Vorjahr Bewertete Swiss-DRGs Helvetisierte Kosten­gewichte Zusatz-Entgelte Bewertete Zusatz-Entgelte An­zahl kalk. Spitäler An­zahl Fälle für Grouper-Ent­wick­lung
2.0 2013 537 991 -61 0.91 973 161 5 3 50 510'939
1.0 2012 559 1'052 1'036 232 5 3 42 499'564
 
   

 

 

|^·<×>·v|

H.9.9

 

Schweregradkategorien

43

SwissDRG

Australischer Algorithmus

Wie bereits im ARDRG-System wird die Schwere­grad­kategorie aufgrund aller vorhandenen Neben­dia­gnosen berechnet. Dazu wird die «Klinische Fallkomplexität» (PCCL = «Patient Clinical Complexity Level») und daraus anhand der CCL-Matrix die CC-Stufe (= CCL = «Complication and Comorbidity Level») berechnet.

44

   

Details zum Ablauf dieser Zuord­nung sind in der ARDRG-Beschreibung zu finden.

45

Tafel 5:
An­zahl SwissDRGs nach Schwere­grad­kategorien

Jahr Z A B C D E F G H An­zahl SwissDRGs An­zahl Basis-SwissDRGs
2013 275 261 261 115 46 22 8 2 1 991 536
2012 287 272 272 120 52 25 15 6 3 1'052 559

46

   

 

 

|^·<×>·v|

H.9.10

 

Codierungsschema

47

45 Ausnahmen: Bei die MDCs 05 und 08 kann die Partition nicht aus dem DRG-Code abgelesen werden.

SwissDRG

Nummerierung

Das Numme­rie­rungs­system der SwissDRGs ist aus dem GDRG-System be­kannt und wurde ursprünglich für das ARDRG-System entwickelt:

  • Das erste Zeichen steht für die Haupt­kate­gorie (MDC = Major Diagnostic Category): Codes A bis Z, sowie 9 (für nicht klassierbare Behand­lungs­fälle).
  • Die nächsten zwei Zeichen stehen für die Basis-SwissDRG («Adjacent DRG»). Daraus kann oft auch abgelesen werden, in welcher Sub-MDC («Partition») sich eine SwissDRG befindet. – Die Codes 01-39 bezeichnen normalerweise45chirur­gische SwissDRGs. Die Nummern 40-59 werden für SwissDRGs zu Fällen mit nicht operativen Prozeduren verwendet (z. B. für Endoskopien an Verdauungsorganen). Unter den Codes 60-99 sind die medizi­nischen SwissDRGs zu finden.
  • Mit dem vierten Zeichen werden die Ver­feine­rungen nach CC und/oder Alter bezeichnet. Die Codes «A» bis «H» stehen (in den meisten Fällen) für die Rangfolge bezüglich der Ressourcenintensität. «Z» wurde verwendet, wenn die Basis-SwissDRG nicht weiter unterteilt wurde.

48

Tafel 6:
Erstes SwissDRG-Beispiel: E66A (SwissDRG 1.0 und 2.0)

49

Code Bedeutung Text
E66A DRG-Code Schweres Thoraxtrauma mit komplizierender Diagnose
E Haupt­kate­gorie E Atmungsorgane
66 Medizi­nische Basis-SwissDRG «E66» Schweres Thoraxtrauma
A Schwere­grad­kategorie «A» hier: mit komplizierender Diagnose
 
   

 

 

46 Basis-DRGs wurden auch «Adjacent DRGs» genannt. – Vgl. Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 31+199.

 

Verwässerte Basis-DRGs:

Bereits im Verlaufe der Ent­wick­lung des GDRG-Systems ist das Konzept der Basis-DRGs verwässert worden. Ursprünglich wurde unter einer Basis-DRG eine diagnose­bezogene Fall­gruppe ohne Angabe von Begleit­erkran­kungen oder Komplikationen («CCs») und/oder ohne Angabe von Alters­stufen verstanden.46 Dies war eine Strukturierungshilfe, die sowohl das Verständnis des Systems wie auch die Analyse der nach dem System kategorisierten Daten erleicherte.

50

   

Im GDRG-System und demzufolge auch im SwissDRG-System finden sich nun aber Angaben zu «CCs» teil­weise bereits in der Bezeich­nung einzelner Basis-DRGs. Darüberhinaus gibt es DRGs mit einem «Z»-Code (d. h. eigentlich DRGs ohne weitere Unter­teilung nach Schwere­graden), welche ebenfalls CC-Angaben beinhalten.

51

Tafel 7:
Zweites SwissDRG-Beispiel: G07B (SwissDRG 1.0)

52

Code Bedeutung Text
G07B DRG-Code Append­ektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC, Alter > 9 Jahre
G Haupt­kate­gorie G Verdauungsorgane
07 Chirurgische Basis-SwissDRG «G07» Append­ektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC
B Schwere­grad­kategorie «B» hier: Alter > 9 Jahre
 

Tafel 8:
Drittes SwissDRG-Beispiel: G07Z (SwissDRG 2.0)

53

Code Bedeutung Text
G07Z DRG-Code Append­ektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC
G Haupt­kate­gorie G Verdauungsorgane
07 Chirurgische Basis-SwissDRG «G07» Append­ektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC
Z Schwere­grad­kategorie «Z» (= keine Unter­teilung nach Schwere­grad­kategorien)
 
   

 

 

47 Append­ektomie (SwissDRG 1.0):
bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC:
G07A Alter < 10 Jahre.
G07B Alter > 9 Jahre.
bei Peritonitis oder mit äusserst schweren oder schweren CC:
G22A Alter < 10 Jahre.
G22B Alter > 9 Jahre und Alter < 16 Jahre.
G22C Alter > 15 Jahre.
ausser bei Peritonitis, ohne äusserst schweren oder schweren CC:
G23A Alter < 10 Jahre.
G23B Alter > 9 Jahre und Alter < 14 Jahre.
G23C Alter > 13 Jahre.
Die Liste dieser SwissDRGs in Version 2.0 unterscheidet sich nur durch die Zusammenlegung von G07A und G07B zu G07Z.

 

– Basis-DRGs mit CC

Ein Beispiel von CC-Angaben in der Basis-DRG-Bezeich­nung ist die oben aufgeführte Basis-SwissDRG G07 («Append­ektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC»; der Text zur Schwere­grad­kategorie «B» lautete im SwissDRG-System 1.0: «Alter > 9 Jahre»). Zu den Append­ektomien gibt es noch zwei weitere Basis-DRGs: G22 und G23. Sie tragen die Bezeich­nungen «Append­ektomie bei Peritonitis oder mit äusserst schweren oder schweren CC» und «Append­ektomie ausser bei Peritonitis, ohne äusserst schweren oder schweren CC». Sie waren in den SwissDRG-Systemen 1.0 und 2.0 in je drei Einzel-DRGs unterteilt, die nach 5 Alterskategorien definiert wurden. (Es ist fraglich, ob die zum Teil nur leicht unter­schied­lichen Alters­splits [einmal bei 16, einmal bei 14 Jahren] medizi­nisch begründbar sind.)47

54

 

– Z-DRGs mit CC

Im SwissDRG-System 1.0 gab es 46 SwissDRGs, die einen Z-Code trugen und bei denen die Bezeich­nung trotzdem Angaben zu CCs enthielten. Beispiele (identisch in SwissDRG-System 1.0 und 2.0):

  • B64Z: Delirium ohne äusserst schwere CC.
  • G66Z: Abdominalschmerz oder mesenteriale Lymphadenitis, Alter > 55 Jahre und mit CC.
  • L03Z: Nieren-, Ureter- und grosse Harnblaseneingriffe bei Neubildung, Alter < 19 Jahre oder mit äusserst schweren CC oder ausser bei Neubildung, mit äusserst schweren CC oder Kombinationseingriff.

55

 

Unterschiedliche Inhalte bei gleichen SwissDRG- und GDRG-Codes

Die SwissDRG-Codes lehnen sich an das deutsche System an, sind aber nicht durchgehend identisch.

56

   

[Tafel 9] Beispielsweise gab es im deutschen System G07A, G07B und G07C, im SwissDRG-System 1.0 jedoch nur G07A und G07B (und im SwissDRG-System 2.0 nur noch G07Z).

57

   

[Tafel 10] Oder: Es gab zwar im deutschen wie im schweizerischen System sechs DRGs zur Basis-DRG F49. Die Schwere­grad­kategorien sind jedoch im SwissDRG-System anders definiert als im GDRG-System.

58

   

[Tafel 11] Ein weiteres Beispiel mit einem inhaltlichen Unterschied ist G38Z, wo die DRG selbst leicht unter­schied­lich definiert ist.

59

   

 

 

Tafel 9:
Schwere­grade zu Basis-DRG G07: «Append­ektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC»

DRG Schwere­grad GDRG 2008 Schwere­grad SwissDRG 1.0 SwissDRG 2.0
G07Z x
G07A Alter < 3 Jahre Alter < 10 Jahre
G07B Alter > 2 Jahre und Alter < 10 Jahre Alter > 9 Jahre
G07C Alter > 9 Jahre

60

Tafel 10:
Schwere­grade zu Basis-DRG F49: «Invasive kardiologische Diagnostik ausser bei akutem Myokardinfarkt»

DRG Schwere­grad GDRG 2009 Schwere­grad SwissDRG 1.0 und 2.0
F49A mehr als 2 Belegungstage,
mit komplexem Eingriff,
mit äusserst schweren CC
mehr als 2 Belegungstage,
mit komplexem Eingriff,
mit äußerst schweren CC
F49B mehr als 2 Belegungstage,
ohne komplexen Eingriff,
mit äusserst schweren CC
mehr als 2 Belegungstage,
ohne komplexen Eingriff,
mit äusserst schweren CC
F49C weniger als 3 Belegungstage
oder mehr als 2 Belegungstage ohne äusserst schwere CC,
Alter < 15 Jahre
mehr als 2 Belegungstage,
mit komplexem Eingriff,
ohne äußerst schwere CC
F49D mehr als 2 Belegungstage,
ohne äusserst schwere CC,
Alter > 14 Jahre,
ohne kardiales Mapping,
mit komplexem Eingriff
mehr als 2 Belegungstage,
ohne komplexem Eingriff,
ohne äußerst schwere CC
F49E mehr als 2 Belegungstage,
Alter > 14 Jahre,
ohne komplexen Eingriff,
ohne äusserst schwere CC
weniger als 3 Belegungstage
F49F weniger als 3 Belegungstage,
Alter > 14 Jahre
ein Belegungstag

61

Tafel 11:
Unterschiedliche Bedingungen in DRG G38Z

62

DRG GDRG 2008 GDRG 2009 SwissDRG 1.0 und 2.0
G38Z Komplizierende Konstellation mit bestimmtem operativen Eingriff bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane Komplizierende Prozeduren mit bestimmtem operativen Eingriff bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
 
   

 

 

|^·<×>·v|

H.9.11

 

Ökonomische Homogenität

63

Tafel 12:
Varianz­reduktion der Kosten

Jahr R2 in %
alle Fälle
R2 in %
ge­trimmt
An­zahl DRGs
2013 63.3 77.6 991
2012 60.4 74.9 1'052

64

   

 

 

|^·<×>·v|

H.9.12

 

Ausgewählte Internet-Adressen

65

Tafel 13:
Internetadressen zum SwissDRG-System

66

Bereich Abkürzung Bezeich­nung Internetadresse
Ent­wick­lung und Wartung   SwissDRG AG http:// www.swissdrg.org / de / 06 _ swissdrg _ ag / SwissDRG _ AG.asp ? navid = 1
Materialien SwissDRG Swiss Diagnosis Related Groups http:// www.swissdrg.org /
Daten Medizinische_Statistik CH Medizinische Statistik der Krankenhäuser http:// www.bfs.admin.ch / bfs / portal / de / index / themen / 14 / 04 / 01 / data / 01 / 05.html
Fallkostenstatistik CH Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten http:// www.bfs.admin.ch / bfs / portal / de / index / themen / 14 / 04 / 01 / data / 01 / 05.html
Online-Grouper   SwissDRG-Grouper http:// webgrouper.swissdrg.org /
 

SwissDRG

 

 

 

 

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SwissDRG 2.0 Band 1
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SwissDRG. SwissDRG 2.0 Katalogversion. Swiss Diagnosis Related Groups Version 2.0. Definitionshandbuch Band 2 (DRGs A01A-F98Z). 2012: 367 S. Internet: http:// www.swissdrg.org / assets / pdf / System _ 20 / DefHandbuch _ SwissDRG _ 2 _ 0 _ Katalogversion _ Band1.pdf.

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SwissDRG1-Datengrundlagen
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Vuilleumier M, Weber A. Datengrundlagen zur SwissDRG-Version 1.0. Bern 2011: 36 S. Internet: http:// www.swissdrg.org / assets / pdf / Infoveranstaltungen _ 2011 / 110628 _ _ Infoveranstaltung _ Datengrundlagen.pdf.

85

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