Fischer: Zusammenfassung: Notfallvergütung im Krankenhaus.
Patientenklassifikationssysteme und Notfallpauschalen bei DRG-basierter Vergütung von stationären Behandlungen.

Z I M - Abstract 2009(1)       Nov. 2009

Zusammenfassung:
Notfallvergütung im Krankenhaus

Wolfram Fischer


Patientenklassifikationssysteme und Notfallpauschalen
bei DRG-basierter Vergütung von stationären Behandlungen

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Zusammen­fassung

1

 

 

 

Einleitung

In immer mehr Ländern werden «Diagnosis Related Groups» (DRGs) zur fallpauschalen Vergütung von stationären Behand­lungen im Krankenhaus eingeführt. Dabei ist unter anderm zu entscheiden, ob die Notfallversorgung stationärer Behandlungsfälle se­pa­rat oder als impliziter Bestandteil von DRG-Pauschalen vergütet werden soll. Wenn keine se­pa­rate Vergütung vorgesehen wird, kann die Befürchtung auftauchen, dass ökonomische Fehlanreize bezüglich der Notfallversorgung entstehen.

2

 

Um entscheiden zu können, ob Notfallbereitschaft und/oder Notfallbehandlungen se­pa­rat vergütet werden sollen, müssen die Fragen nach der Kategorisierung der Leistungen, nach den Notfallkosten und nach der davon abzuleitenden Vergütungshöhe geklärt werden.

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Methode

Anhand von Internetrecherchen wurden in der Studie unter­schied­liche Lösungen aus Frankreich, Grossbritannien und New South Wales (Australien) mit Notfall­patienten­klassifikations­systemen und Notfallpauschalen beschrieben. Zusätzlich wurden Regelungsansätze aus der Schweiz, Deutschland, den USA, Kanada und Victoria (Australien) vorgestellt. Aus den gesammelten Informationen (Stand 2008) wurden anschliessend Vorgehensvorschläge zu­sammen­gestellt, damit die Frage beurteilt werden kann, ob allenfalls erhöhte Notfallkosten eine se­pa­rate Vergütung rechtfertigen und wie diese ausgestaltet werden könnte.

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Resultate der Recherchen:
– Frankreich

In Frankreich wird die Aufrechterhaltung der Notfallbereitschaft mit Jahrespauschalen vergütet, welche nach der Grösse der Notfallstation berechnet werden. (Berechnungsgrundlage ist die budgetierte An­zahl Notfall­eintritte.) Notfallmässige Hospitalisationen werden über die GHS-Pauschalen abgedeckt (GHS = Groupes homogènes de séjours = französische DRG-Pauschalen). Pro ambu­lante Notfallbehandlung wird ein Fallbeitrag von € 25 bezahlt.

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Tafel 1:
GHM/GHS 2007: Vergütung von Notfällen

Tafel 1: 
GHM/GHS 2007: Vergütung von Notfällen

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– Grossbritannien

In Grossbritannien gibt es unter­schied­liche HRG-Pauschalen für elektive und nicht-elektive Fälle (HRGs = Healthcare Resource Groups = britische DRGs). Damit wird etwa 10 % des Vergütungsvolumens umverteilt. (Zu den nicht-elektiven Fällen gehören nebst Notfällen auch Geburten, Neu­gebo­rene und Verlegungen.) Zusätzlich werden stationäre und ebenso auch ambu­lante Notfall­eintritte über einen dreistufigen Notfalltarif abgedeckt. Dazu sind etwa 10 Notfall-HRGs definiert. 80 % des Notfalltarifs werden aufgrund der ge­planten Notfall­eintritte zur Deckung der Kosten der Notfallbereitschaft un­abhän­gig von der effektiven An­zahl der Eintritte vergütet («80/20-Regel»). Bei notfallmässigen Hospitalisationen werden diese Notfalleintrittspauschalen also zusätzlich zur (nicht-elektiven) HRG-Pauschalen verrechnet. Letztere werden zu 50 % aufgrund der ge­planten notfallmässigen Hospitalisationen und zu 50 % nach den effektiven Eintritten vergütet («Differenzialtarif»).

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Tafel 2: HRG 3.5: Vergütung von notfallmässigen Hospitalisationen

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Tafel 2: 
HRG 3.5: Vergütung von notfallmässigen Hospitalisationen
 

– New South Wales

In New South Wales (Australien) sind sieben Kategorien von Ausstattungen von Notfallabteilungen definiert. 80 % der Notfallkosten (für ambu­lante und stationäre Fälle) werden über ein Budget zur Abdeckung der Notfallbereitschaft entgolten. Die im Budget ge­planten Notfall­eintritte werden mit dem Notfallpatientenklassifikationssystem UDG (Urgency and Disposition Groups) nach 11 Patienten­kate­gorien gewichtet. Dazu gibt es drei nach Kranken­haus­typ abgestufte Basispreise. (Kranken­haus­typen sind hier: Grosse Zentrumskrankenhäuser, Kinderkrankenhäuser, grosse und mittlere regionale Kranken­häuser.) Die restlichen 20 % der Notfallkosten werden über UDG-gewichtete Notfalleintrittspauschalen vergütet. Bei notfallmässigen Hospitalisationen wird zusätzlich die ARDRG-Pauschale vergütet.

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Tafel 3:
AR-DRG 2007: Vergütung von Notfällen in New South Wales

Tafel 3: 
AR-DRG 2007: Vergütung von Notfällen in New South Wales

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– Schweiz

In der Schweiz sollen die akutstationären Behand­lungen ab dem Jahr 2012 einheitlich über das SwissDRG-System, einem adaptierten GDRG-System, vergütet werden. Gemäss einer seit Ende 2007 geltenden gesetzlichen Regelung darf die einzuführende pauschalierte Vergütung an Krankenhäuser keine Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen enthalten. Die Notfallbereitschaft ist somit gesondert – als fallunabhängige Leistung – zu kalkulieren und zu vergüten.

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– Deutschland

In Deutschland gibt es keine gesonderte Vergütung für notfallmässige Hospitalisationen. Die Krankenhäuser haben sich im Rahmen ihres Versorgungsauftrages grundsätzlich an der Notfallversorgung zu beteiligen. Wer nicht an der Notfallversorgung teilnimmt, muss pro behandelten Fall einen Abzug von € 50 verrechnen.

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Vorschläge

Aus mehre­ren Vorschlägen wurden als Hauptvorschläge formuliert: (1) Die Notfallbereitschaft soll über Leistungsaufträge definiert und vergütet werden. Über ein Bonussystem könnte die Erreichung bestimmter Notfallversorgungsziele gefördert werden. (2) Zur Beurteilung der Kosten von Notfallbehandlungen sollten die DRGs durchgehend nach dem Kriterium «mit/ohne Notfall­eintritt» gesplittet werden. Dazu müssen Notfälleintritte definiert sein. Vorgeschlagen wird eine medizi­nische Definition der Form: «Notfall­eintritte sind Aufnahmen von Patienten mit einer Behandlungsnotwendigkeit innerhalb von x (z. B. 12) Stunden.» Treten Kostenunterschiede zu Tage, können sie über unter­schied­liche DRG-Gewich­tungen für DRGs «mit Notfall­eintritt» und DRGs «ohne Notfall­eintritt» berücksichtigt werden.

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  Wolfram Fischer:
Notfallvergütung im Krankenhaus
Patientenklassifikationssysteme und Notfallpauschalen
bei DRG-basierter Vergütung von stationären Behandlungen

Das Buch befasst sich mit der Frage, ob die stationäre Notfallversorgung separat oder als impliziter Bestand von DRG-Pauschalen vergütet werden soll. Nebst Beispielen mit separater Notfallvergütung aus Frankreich, Grossbritannien und New South Wales (Australien) werden auch Regelungsansätze aus der Schweiz, Deutschland, den USA, Kanada und Victoria (Australien) vorgestellt. Die vielversprechendsten Ideen daraus wurden zu einem Paket von Vorschlägen zusammengestellt.

1. Auflage, Wolfertswil 2009 (ZIM): 180 S. / 21 x 15 cm / 53 Tab. und Abb.
ISBN 978-3-905764-04-8
/ SFr. 23.00 / € 23.00

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    Fundstelle = http://fischer-zim.ch/abstracts-de/Verguetung-Notfaelle-KH-0911-abst-de.htm
    ( Letztmals generiert: 21.03.2019 )